Der Arbeitssaal Gatrobe ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein (VR 202837, Amtsgericht Hannover). Der Satzungszweck soll insbesondere erfüllt werden durch:
i. Bereitstellung, Beschaffung und Sammlung von (Lern-)Unterlagen und Materialien
ii. Bereitstellung und Beschaffung von studentischen Lern-/Arbeitsplätzen und deren Einrichtung
iii. Förderung der Anwendungspraxis des Studiums, auch durch selbständige Projekte neben den regulären Studieninhalten
iv. Kontaktpflege zwischen Studierenden untereinander sowie Ehemaligen zum Erfahrungsaustausch
Werde Teil der Crew: Unsere Mitgliedsformen im Überblick
Du hast Lust, den Arbeitssaal Gatrobe e. V. zu bereichern? Super! Wir haben drei verschiedene Arten der Mitgliedschaft. Dein Weg bei uns beginnt in der Regel als Anwärter. Schau dir hier an, wie die einzelnen Stufen aussehen:
• Anwärtermitglieder
o Wer kann es werden? Natürliche Personen, die an der Leibniz Universität Hannover studieren (also immatrikuliert sind) oder dort in der Forschung und Lehre arbeiten. Das ist nämlich der klassische erste Schritt: Du startest bei uns zunächst in der Aufnahmephase als Anwärter, um den Verein kennenzulernen und strebst eine spätere aktive Mitgliedschaft an.
o Was darfst du? Du bist von Tag eins an bei unseren Vereinsaktivitäten dabei und kannst direkt mitmachen. Da es sich um die Anwärterphase handelt, hast du allerdings noch kein Stimmrecht und darfst weder aktiv wählen noch gewählt werden.
o Gut zu wissen: Wenn du es dir anders überlegst, kannst du deine Anwärterschaft auch jederzeit per schriftlicher oder elektronischer Erklärung an den Vorstand in eine Fördermitgliedschaft umwandeln.
• Aktive Mitglieder
o Wer kann es werden? Hier gelten genau die gleichen Voraussetzungen wie bei den Anwärtern. Hast du diese Aufnahmephase als Anwärter erfolgreich durchlaufen, stimmt die Mitgliederversammlung über deinen offiziellen Übergang in die aktive Mitgliedschaft ab.
o Was darfst du? Du bist mittendrin statt nur dabei! Du hast volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, darfst aktiv bei Wahlen abstimmen und dich natürlich auch selbst für Ämter aufstellen lassen (passives Wahlrecht).
o Gut zu wissen: Wenn du die Uni verlässt und die Voraussetzungen irgendwann nicht mehr erfüllst, fällst du weich und deine Mitgliedschaft wird ganz entspannt als Fördermitgliedschaft fortgeführt. Du kannst diesen Wechsel in die Fördermitgliedschaft aber auch jederzeit selbst per schriftlicher oder elektronischer Erklärung an den Vorstand veranlassen.
• Fördermitglieder
o Wer kann es werden? Natürliche Personen, die unseren Verein ideell oder finanziell unterstützen möchten. Außerdem landen hier automatisch alle ehemaligen aktiven Mitglieder, die die Anforderungen für eine aktive Mitgliedschaft (wie die Immatrikulation an der Uni) nicht mehr erfüllen. Auch aus der aktiven Mitgliedschaft oder der Anwärterschaft heraus ist ein freiwilliger Wechsel hierhin jederzeit möglich.
o Was darfst du? Du hast zwar kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und darfst auch nicht aktiv wählen, besitzt aber das passive Wahlrecht und kannst somit gewählt werden.
Fördermitglieder können auch einen beliebig höheren Betrag zahlen, um den Verein zu unterstützen