Willkommen! Damit alle Nutzer*innen unsere Dienste sicher und angenehm nutzen können, gelten folgende Regeln:
Lastschrifteinzug des Arbeitssaals Gatrobe e.V.
Erstattungsrecht: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Datum der Kontobelastung, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für SEPA-Lastschriften.
Vorankündigung (Pre-Notification): Der Arbeitssaal Gastrobe e.V. informiert mich mindestens 5 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin über den Einzug des jeweiligen Betrags (verkürzte Vorankündigungsfrist). Die Mitteilung kann auch zusammen mit einer Rechnung oder Beitragsmitteilung erfolgen.
Rücklastschriften und Kosten: Wird eine Lastschrift nicht eingelöst (z. B. wegen unzureichender Kontodeckung oder fehlerhafter Angaben), werden die dabei entstehenden Bankgebühren und Verwaltungskosten gemäß der Gebührenordnung des Arbeitssaals Gastrobe e.V. dem Zahlungspflichtigen weiterbelastet.
Änderungen der Kontodaten: Der Zahlungspflichtige verpflichtet sich, Änderungen der Bankverbindung oder persönlichen Daten (z. B. Adresse) unverzüglich dem Arbeitssaal Gastrobe e.V. mitzuteilen, um eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.
Fälligkeit und Einzug: Die fälligen Beiträge oder Gebühren werden automatisch zum jeweils angegebenen Termin vom angegebenen Konto eingezogen. Eine separate Zahlungsaufforderung erfolgt nicht, sofern in der Vorankündigung nichts anderes mitgeteilt wird.
Einverständniserklärung: Mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ermächtige ich den Arbeitssaal Gastrobe e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, und weise mein Kreditinstitut an, die vom Arbeitssaal Gastrobe e.V. gezogenen Lastschriften einzulösen.
Stand: 23.10.2025